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Kirchengesetz zur Auflösung der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst

Vom 30.05.20151#

(GVBl. 27. Band, S. 215)

Die 48. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat folgendes Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1
Auflösung

(1) Die Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst wird aufgelöst.
(2) Das Gebiet der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst wird auf die benachbarten Kirchengemeinden Stadtkirche Delmenhorst, St. Stephanus Delmenhorst und Hasbergen aufgeteilt.
(3) Die Neuaufteilung ergibt sich aus der beigefügten Anlage. Die dort genannten Straßenzuordnungen sind für die Zuordnung von Gliedern der Kirche zu einer Kirchengemeinde entsprechend Art. 8 der Kirchenordnung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg verbindlich.
(4) Umgemeindungen von Gemeindegliedern bleiben bestehen. Im Zweifel werden bisherige Gemeindeglieder der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst der Kirchengemeinde Hasbergen zugeordnet.
(5) Die erforderlichen Maßnahmen bei der Zuordnung von Gemeindegliedern trifft der Oberkirchenrat.
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§ 2
Pfarrstellen

(1)Die in der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst vorhandenen Pfarrstellen werden aufgehoben.
(2) Die dafür zur Durchführung erforderlichen Maßnahmen trifft der Oberkirchenrat.
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§ 3
Kirchenälteste

(1) Die gewählten und berufenen Kirchenältesten der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst bleiben entsprechend § 43 Abs. 1 und Abs. 2 des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die Bildung der Kirchenvorstände2# vom 14.12.1992 (GVBl. XXII. Bd., S. 207) nach der Aufteilung Mitglieder eines Gemeindekirchenrates. Die Zuordnung zum Gemeindekirchenrat Stadtkirche Delmenhorst, St. Stephanus Delmenhorst oder Hasbergen erfolgt durch den jeweiligen Wohnsitz.
(2) Diejenigen Kirchenältesten, die bisher Mitglieder der Kreissynode Delmenhorst/Oldenburg Land waren, gehören der Kreissynode weiterhin an.
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§ 4
Rechtsnachfolge

(1) Alle bisherigen Rechte und Pflichten der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst gehen auf die Kirchengemeinde Hasbergen über.
(2) Die Trägerschaft für die Kindertagesstätte Wacholderweg der Kirchengemeinde St. Paulus Delmenhorst geht auf die Kirchengemeinde St. Stephanus Delmenhorst mit allen Rechten und Pflichten einschließlich der Anstellungsverhältnisse der Mitarbeitenden über.
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1 ↑ Inkraftgetreten zum 01.06.2015 gemäß Art. 5 des Kirchengesetzes über die Weiterentwicklung der kirchlichen Arbeit in Delmenhorst vom 30.05.2015 (GVBl. 27. Band, S. 215)
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2 ↑ Ord.-Nr. 1.110 Archiv
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